Geimeinnützige Treibacher Siedlung
Ein Tochterunternehmen der meine Heimat Gemeinnützige Bau-, Wohn- und Siedlungsgenossenschaft
Die Gemeinnützige Treibacher Siedlungsgesellschaft (GTS) hat es sich seit mehr als 60 Jahren zur Aufgabe gemacht, Ihren Kunden ein modernes und gesundes Wohnen zu schaffen.
Dabei gilt es, den vor dringlichsten Wünschen der Familien zu entsprechen und Wohnraum zu fairen Mietpreisen zu schaffen. Unsere Kriterien für die Planung von leistbaren, modernen und innovativen Wohnungen sind:
- Familiengerechte Anordnung
- Moderne, innovative Planung und Ausstattung
- Verwendung von natürlichen Baustoffen
Erfolgreich, sozial und zukunftsorientiert – die Gemeinnützige Treibacher Siedlung Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GTS) sorgt seit dem Jahre 1956, dass die Menschen, mit sicherem und leistbarem Wohnraum versorgt werden. Einst von den Treibacher Chemischen Werke AG zur Wohnversorgung ihrer Mitarbeiter gegründet, präsentiert sich die Siedlungsgesellschaft heute als starkes und erfolgreiches Unternehmen.
Seit 2013 kooperiert die GTS im Rahmen einer Vertrauenspartnerschaft mit der Villacher gemeinnützigen Baugenossenschaft meine heimat. Damit werden Synergieeffekte optimal genutzt, die Servicequalität weiter erhöht.
Wohnen ist ein grundlegendes menschliches Bedürfnis, allerdings bedeutet Wohnen mehr als Neubau. Es ist auch der Anspruch auf eine zeitgemäße Qualität und natürlich ganz besonders der Anspruch auf Leistbarkeit.
Derzeit verwaltet die GTS insgesamt 988 Wohnungen, wovon sich 46 in Villach, 907 in Althofen und 35 in Guttaring befinden.
Somit betreut die Gesellschaft rund ein Drittel der Gesamtbevölkerung in der Stadtgemeinde Althofen.
Da sich auch der Firmensitz in dieser Gemeinde befindet, ist eine bestmögliche Betreuung der einzelnen Wohnungen gewährleistet.
Aktuelle Beiträge
GTS errichtet leistbaren Wohnraum in Vorzugslage
Kansnitstraße 15 – Schlüsselübergabe am 7.06.2019 „Schlüsselerlebnis“ für 12 Familien – Althofen schafft weiteren modernen Wohnraum! Freudentag in Althofen: die gemeinnützige TreibacherSiedlungsgesellschaft (GTS) errichtete jetzt in der Kansnitstraße weitere vom Land geförderte Mietwohnungen mit hervorragender Wohngualität. Kürzlich erfolgte durch Althofens Bürgermeister Alexander Benedikt die feierliche Übergabe der 12 Wohneinheiten an die neuen M…
Vorgezogenes Christkindl für 14 neue Mieter
Kansnitstraße 17 – Schlüsselübergabe am 22.11.2017 Althofen schafft innovativen Wohnraum Freudentag in Althofen: die gemeinnützige Treibacher Siedlungsgesellschaft (GTS) errichtete jetzt in der Kansnitstraße weitere vom Land geförderte Mietwohnungen mit hervorragender Wohnqualität. Kürzlich erfolgte durch Landtagsabgeordneten Günther Leykam, Althofens Bürgermeister Alexander Benedikt und GTS-Geschäftsführerin Angelika Peyer die feierliche Übergabe der 14 Wohneinheiten. Gesamterrich…
Neue Wohnqualität in Guttarnig
Mariahilfer Weg 15, Guttaring – Schlüsselübergabe am 5.10.2016 Neuer, leistbarer Wohnraum in Guttaring: „Schlüsselerlebnis“ für Alt und Jung! Freudentag in der Gemeinde Guttaring: Am Mariahilferweg errichtete die Treibacher Siedlungsgesellschaft (GTS) eine moderne und qualitativ hochwertige Wohnanlage, in der sich Jungfamilien genauso wohl fühlen wie Senioren. Kürzlich erfolgte die Schlüsselübergabe! „Hier lässt es sich in ruhiger Lage traumhaft wohnen…
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„Wir sind eine gemeinnützige Baugesellschaft, die allen Menschen im Miet- sowie im Eigentumsbereich
aufgrund unserer langjährigen Erfahrung, wirtschaftlichen Kompetenz und sozialen Ausrichtung,
leistbaren Wohnraum errichtet.“

Wir bieten unseren Kunden:
- Innovation und zeitgemäße Wohnkultur
- umweltgerechte Technologie
- wertbeständiges Wohnen
Unsere Mitarbeiter sind:
- Leistungs- und Einsatzbereit
- Schnell und genau in der Abwicklung
- übernehmen Eigenverantwortung
Die Einbeziehung qualifizierter Partner gewährleistet zeitgerecht und technisch einwandfrei errichteten Wohnraum. Die Geschäfte der GTS werden laut GmbH-Gesetz und Satzung auf Grund von Gremialbeschlüssen geführt und sind im Wesentlichen durch den §7 Abs. 1 bis Abs. 3 WGG geregelt.